(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die verbindlichen Regeln, die zwischen uns, der JobKontor Berlin GmbH, mit Sitz in Berlin (vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr. Alexander Schaumann, Stefan Heidemann) – im Folgenden „JobKontor“ genannt – und Ihnen als Nutzer bei der Nutzung von der Plattform gelten. Diese AGB geltend für alle Interessenten oder Arbeitssuchenden – im Folgenden „Arbeitssuchende“ genannt – und jobanbietenden Unternehmern oder potenziellen Arbeitgebern (im Folgenden „Unternehmen“ genannt; Arbeitssuchende und Unternehmen gemeinsam werden im Folgenden „Nutzer“ genannt).
(2) JobKontor ist eine Jobvermittlungsplattform für alle Arbeitssuchenden, die etwas Neues suchen oder sich weiterentwickeln wollen. Sie ermöglicht interessierten Arbeitssuchenden – insbesondere Hilfskräften aus dem europäischen Ausland –, sich auf der Plattform von JobKontor zu Anmeldung und berufliche Karrierewünsche anzugeben oder eine Community-Plattform zum gegenseitigen Austausch zu nutzen. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, ein eigenes Firmenprofil mithilfe der JobKontor-Software anzulegen und zu betreiben sowie Stellen auszuschreiben, auf die sich Arbeitssuchende über die von JobKontor für den Bewerbungsprozess bereitgestellten technischen Instrumente, bewerben können. JobKontor bietet den Nutzern zudem einen Zugang zu den veröffentlichten Stellenausschreibungen, Informationen über deren sachgemäße Nutzung sowie weitere Informationen über die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten. Gegenstand des Nutzungsvertrags mit JobKontor ist die Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen über die Plattform. Die Nutzung der Plattform setzt ein internetfähiges Endgerät mit einer aktuellen und funktionsfähigen Browser-Software voraus.
(3) Diese AGB gelten – und zwar ausschließlich – für alle Nutzer der Plattform, unabhängig davon, ob die Nutzer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn JobKontor ausdrücklich zugestimmt hat, dass diese gelten sollen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt uneingeschränkt.
(4) Für den Geschäftszweck der Plattform ist es erforderlich, dass JobKontor die ihr zur Verfügung gestellten Informationen für die Nutzer aufbereitet, optimiert und präsentiert. Dazu erhalten Arbeitssuchende, welche diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben und ihre Kontaktdaten bei auf der Plattform hinterlegt haben, regelmäßig Benachrichtigungen mit veröffentlichten Stellenanzeigen. Sie können in ihren Kontoeinstellungen wählen, auf welchem Übertragungsweg und wie häufig die Arbeitssuchenden Benachrichtigungen erhalten möchten.
(1) Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung mit einer aktuellen E-Mail-Adresse und dem gewünschten Passwort erforderlich. JobKontor sendet dem Nutzer nach einer Registrierung auf der Plattform einen Link auf die von dem Nutzer angegebene E-Mail-Adresse zu. Eine Nutzung der Plattform ist nach Eingabe des Codes und nachfolgender Freischaltung durch JobKontor möglich. Die Nutzung ist für Arbeitssuchende kostenfrei. Unternehmen haben die Wahl zwischen den auf der Seite angebotenen kostenpflichtigen Stellenanzeigepaketen.
(2) Die Vereinbarung über das Nutzerkonto zwischen den Nutzern und JobKontor wird erst wirksam, wenn JobKontor das Nutzerkonto aktiviert. Der Abschluss der Registrierung durch den Nutzer stellt lediglich ein Angebot dar, einen Vertrag über ein Nutzerkonto zu schließen. JobKontor ist berechtigt, das Angebot des Nutzers nach eigenem Ermessen zu akzeptieren oder abzulehnen. Der Nutzer hat mithin keinen Rechtsanspruch auf einen Vertragsabschluss zum Anlegen eines Nutzerkontos.
(3) Jeder Arbeitssuchende kann nur ein Benutzerkonto anlegen.
(4) Die Überlassung des Nutzerkontos an Dritte ist nicht gestattet. Nutzer verpflichten sich, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ihrer Account-Daten und ihres Passworts zu ergreifen und ihr Passwort geheim zu halten. Bei einem Missbrauch des Kontos oder einem entsprechenden Verdacht und bei Missbrauch oder Verlust des Passwortes, ist dies JobKontor unverzüglich anzuzeigen.
(5) Nach Freischalten der Plattform zur Nutzung, können Arbeitssuchende und Unternehmen jeweils ein Profil anlegen. Dabei sind alle Nutzer verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und etwaige Vertraulichkeitspflichten aus Gesetz und gegenüber ihrem derzeitigen oder früheren Arbeitgeber zu beachten. Sollten Nutzer schuldhaft irreführende oder unwahre Angaben tätigen, sind sie zum Schadensersatz verpflichtet, soweit JobKontor durch diese unwahren Angaben ein Schaden entstanden ist. Nutzer sind weiterhin verpflichtet, JobKontor von Ansprüchen Dritter aus einer entsprechenden Pflichtverletzung freizustellen. Weitere Ansprüche von JobKontor, insbesondere aus Schadensersatzansprüchen Dritter, bleiben unberührt.
(6) Bevor JobKontor das jeweilige Profil freischaltet, prüft es, ob die auf Angaben diesen AGB entsprechen – eine entsprechende Verpflichtung hat JobKontor hingegen nicht. JobKontor behält sich dabei vor, einzelne Angaben zu validieren, indem JobKontor beispielsweise von Nutzern Nachweise verlangt. JobKontor ist berechtigt, das Nutzerkontor oder den Zugang zu der Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder zu kündigen – insbesondere, wenn das Arbeitssuchende- oder Unternehmensprofil nicht den Richtlinien von JobKontor entspricht oder der Nutzer die Verlässlichkeit der Angaben nicht ausreichend nachgewiesen hat. Dies gilt auch, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen diese AGB von JobKontor verstoßen.
(1) Nutzer können ein Nutzerprofil erstellen, das Informationen enthält, die diese über sich hinterlegt haben – z. B.: Lebenslauf- oder Unternehmensdaten oder hochgeladene Anhänge. JobKontor analysiert deren Inhalt und Struktur in einem automatisierten Prozess und zieht diese Analyse heran, um die Dienstleistungen zu optimieren, welche JobKontor den Nutzern anbietet.
(2) Das Einstellen von persönlichen Daten, die z. B. Rasse, politische Ansichten, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Sexualleben usw., betreffen, ist den Nutzern nicht gestattet.
(3) Die Profile sind für die Unternehmen, mit denen der Arbeitssuchende in Kontakt tritt, auf der JobKontor-Plattform sichtbar.
(4) JobKontor ist berechtigt, personenbezogen Daten in Profilen der Arbeitssuchenden an potenzielle Arbeitgeber weiterzuleiten, wenn der Arbeitssuchende hierzu seine Einwilligung erteilt hat. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur zu dem in der Einwilligung angegeben Zweck, das ist in der Regel die Vorstellung bei dem in Abstimmung mit dem Arbeitssuchenden ausgewählten Unternehmen.
(5) Arbeitsuchende hat die Möglichkeit, das Unternehmen, das die Stellenanzeige aufgibt, zu kontaktieren und sich über die Chatfunktion zu bewerben. Der Chat ist während der gebuchten Laufzeit der Stellenanzeige verfügbar, die Nutzer haben die Möglichkeit, den Chat auch noch 3 Tage nach dem Ende der Stellenanzeige aktiv zu nutzen. Nach diesen 3 Tagen kann der Chat nur noch passiv angesehen, aber nicht mehr aktiv genutzt werden.
(6) Bewirbt sich der Stellensuchende auf eine Stelle, die mit dem Bewerbermanagement-Portal des jeweiligen Unternehmens verknüpft ist, erfolgt die weitere Verarbeitung der Bewerberdaten dort nach den Vorschriften des jeweiligen Unternehmens. JobKontor hat keinen Einfluss auf diese Verarbeitung und haftet nicht für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten.
(7) Arbeitsuchende hat außerdem die Möglichkeit, Stellenanzeigen unter dem Button "Favoriten" zu speichern und die gespeicherten Einträge in seinem Benutzerkonto aufzurufen. JobKontor analysiert und nutzt die von Arbeitsuchende ausgewählten Favoriten, um die Suche nach geeigneten Stellenanzeigen und die von JobKontor angebotenen Dienstleistungen zu optimieren und speziell auf den Arbeitssuchenden zuzuschneiden. JobKontor kann Arbeitsuchende auch per E-Mail an die gespeicherten Stellenanzeigen erinnern.
(8) JobKontor überträgt Chats und andere Kontakte von Nutzern nur als Bote. Die Nutzer garantieren, dass die übermittelten Informationen usw. nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Im Falle rechtswidrig unterlassener oder rechtswidriger Mitteilungen, Informationen usw. stellt der Nutzer JobKontor von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und JobKontor ist berechtigt, die jeweiligen Kontaktdaten des Nutzers an den anderen Nutzer weiterzugeben.
(1) Um Stellenangebote auf der von JobKontor betriebenen Plattform anbieten zu können, müssen Unternehmen einen Vertrag über die Schaltung einer Stellenanzeige abschließen. Das Unternehmen kann zwischen den auf der Website angebotenen Paketen wählen.
(2) Die Präsentation und Bewerbung von Paketen auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn JobKontor die Bestellung des Unternehmens durch eine Annahmeerklärung annimmt oder die Leistung erbracht wird.
(4) Nach Vertragsabschluss kann das Unternehmen auf der Plattform Stellenanzeigen mit seinen fachlichen und persönlichen Anforderungen für Arbeitsuchende einstellen und die Chatfunktion für den vereinbarten Zeitraum gemäß dem jeweiligen Paket nutzen. Das Einstellen von Stellenanzeigen ist erst möglich, wenn JobKontor die fällige Zahlung für das jeweilige Paket erhalten hat. Die Anzeige wird dann für den im jeweiligen Paket vereinbarten Zeitraum veröffentlicht.
Die Stellenanzeigen der Unternehmen kannst du im Bereich "Meine Jobs" einsehen.
(5) Das Unternehmen ist in der Gestaltung des Stellenprofils, des Anforderungsprofils sowie der Anbahnung und Abwicklung der Beschäftigung - im Rahmen der technischen und gestalterischen Vorgaben von JobKontor - frei. Das Unternehmen ist jedoch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien nach diesen Bedingungen verantwortlich und stellt JobKontor von etwaigen Schäden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen hiergegen frei. Wurde ein Unternehmen wegen einer Veröffentlichung oder seines Inhalts auf dem Portal abgemahnt oder wurde ihm eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder eine sonstige gerichtliche Entscheidung oder behördliche Anordnung zugestellt, ist das Unternehmen verpflichtet, JobKontor unverzüglich schriftlich zu informieren. Kommt das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, haftet JobKontor nicht für daraus entstehende Schäden. Das Unternehmen ist dann verpflichtet, JobKontor auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ein Unternehmen darf in seinen Anzeigen keine sachfremden Inhalte veröffentlichen, wie z. B. Gewinnspiele, Werbeaktionen usw.
Wenn das Unternehmen eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit anbietet, muss es dies in der Stellenanzeige ausdrücklich als solche kennzeichnen.
(6) JobKontor weist darauf hin, dass es in anderen Ländern bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen geben kann und dass diese von den Unternehmen eingehalten werden müssen. Die Unternehmen sind unabhängig verpflichtet, sich über etwaige Besonderheiten und Einschränkungen zu informieren.
(7) JobKontor kann die unberechtigte Veröffentlichung von Stellenanzeigen durch Dritte nicht verhindern, wird sich aber im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten bemühen, solche Veröffentlichungen zu vermeiden. Suchmaschinen wie Google usw. durchsuchen auch im Internet veröffentlichte Inhalte und archivieren sie auf ihren Servern. JobKontor wird in den Metadaten der Anzeigen angeben, dass die Anzeigen nicht archiviert werden sollen, kann aber nicht garantieren, dass die Suchmaschinen die Anzeigen im Einzelfall archivieren. In diesem Fall müssen sich die Unternehmen bei einem Anspruch auf Löschung der archivierten Daten an den Betreiber der jeweiligen Suchmaschine wenden.
(8) JobKontor ist berechtigt, Unternehmen als Referenzkunden zu benennen und das Logo der Unternehmen zu diesem Zweck auf dem Portal sowie im Rahmen anderer Marketingmaßnahmen, z.B. in Präsentationen und Broschüren, zu verwenden. Zu diesem Zweck räumt das Unternehmen JobKontor das Recht ein, sein Logo zu verwenden.
Der Vertrag mit den Unternehmen für die Schaltung von Anzeigen auf der Plattform kommt durch die folgenden jeweiligen technischen Verfahren zustande:
das Unternehmen erstellt ein Benutzerkonto gemäß Abschnitt 3 dieser AGB;
das Unternehmen füllt die Stellenanzeigenvorlage auf dem Portal aus;
vor der Bestellung erhält das Unternehmen eine Anzeigenvorschau unter dem Titel "Ihre Stellenanzeige", um die Anzeige vor der Bestellung auf Eingabefehler zu überprüfen. Es kann die Anzeige bearbeiten, indem es auf die Schaltfläche "Bearbeiten" oder auf die Schaltfläche "Anzeige speichern und veröffentlichen" klickt;
das Unternehmen muss dann die AGB lesen und akzeptieren;
das Unternehmen muss dann das gewünschte Paket auswählen, Basic, Classic oder Premium;
das Unternehmen klickt auf die Schaltfläche "Paket auswählen";
ZAHLUNG
Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt auf der Plattform über den Zahlungsabwickler Stripe. Nach erfolgreicher Zahlung ist der Auftrag unwiderruflich erteilt. JobKontor schickt dem Unternehmen eine elektronische Rechnung über den Zahlungsabwickler Stripe.
Der Vertrag ist damit gemäß Teil A Abschnitt 4 dieser Bedingungen zustande gekommen und JobKontor stellt die Stellenanzeige online.
(1) Die auf der Website angegebenen Paketpreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Die auf dem Portal aufgeführten JobKontor-Pakete umfassen folgende Leistungen:
Paket Basic:
Wenn du das Basic-Paket wählst, wird die Stellenanzeige für einen Zeitraum von 15 Tagen veröffentlicht.
Paket Classic:
Wenn du das Classic-Paket wählst, wird die Stellenanzeige für einen Zeitraum von 30 Tagen veröffentlicht.
Premium-Paket:
Wenn du dich für das Premium-Paket entscheidest, wird die Stellenanzeige für einen Zeitraum von 60 Tagen veröffentlicht.
(3) Der vereinbarte Paketpreis ist unmittelbar nach Vertragsabschluss über den Zahlungsabwickler Stripe im Voraus zu zahlen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stripe findest du hier: https://stripe.com/legal/end-users. JobKontor verschickt Rechnungen ausschließlich per E-Mail.
(4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann das Unternehmen die Stellenanzeigen nur mit den auf der Website vorgestellten Zahlungsmitteln bezahlen. JobKontor akzeptiert Zahlungen aus dem Ausland nur, wenn das Unternehmen alle dafür anfallenden Bankgebühren übernimmt.
(5) Nach Ablauf des gemäß dem Paket gewählten Veröffentlichungszeitraums kann das Unternehmen die Stellenanzeige verlängern, soweit dies innerhalb der Vertragslaufzeit geschieht. Die Verlängerung der Veröffentlichung einer Stellenanzeige gilt als eine neue bezahlte Anzeigenschaltung auf der Grundlage des Vertrags zwischen JobKontor und dem Unternehmen.
(6) Unternehmen sind nicht berechtigt, gegen die Forderungen von JobKontor aufzurechnen - es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
JobKontor bietet keine Arbeitsberatung und/oder Zeitarbeit an. Die Dienste des Portals sind lediglich Vermittler von Kontakten zwischen Unternehmen und Arbeitsuchende. JobKontor kann daher nicht garantieren, dass die Unternehmen und ihre offenen Stellen für Arbeitsuchende zur Verfügung stehen. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung und keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von potenziellen Unternehmen oder Arbeitsuchende.
(1) Stellt der Nutzer JobKontor Inhalte zur Verfügung, beauftragt der Nutzer JobKontor, diese zu speichern, zu hosten und - sofern dies vereinbart wurde - Dritten, insbesondere anderen Nutzern, zugänglich zu machen. JobKontor wird diese Inhalte nur in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zwischen dem Nutzer und JobKontor und diesen AGB verwenden. Indem der Nutzer JobKontor seine Inhalte zur Verfügung stellt, gewährt er JobKontor für die Dauer der Vereinbarung eine nicht-exklusive und geografisch unbegrenzte Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte für die Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung mit JobKontor. Dies umfasst auch das Recht, die Inhalte selbst oder durch Dritte zu speichern, zu vervielfältigen, zu formatieren, (technisch) zu bearbeiten, zu übermitteln, zugänglich zu machen und zu analysieren und auszuwerten. JobKontor ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem oder separaten Ausfallsrechenzentrum zu speichern. Um Störungen zu beheben, ist JobKontor auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder am Datenformat vorzunehmen. JobKontor wird die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte nur in dem Umfang in der Software veröffentlichen und Dritten zugänglich machen, wie dies für den Vertragszweck erforderlich ist.
(2) Die Nutzer gewährleisten, dass sie alle Rechte an den von ihnen auf die JobKontor-Plattform hochgeladenen Inhalten haben oder dass sie über eine Lizenz für die Inhalte verfügen, um JobKontor die Rechte gemäß § 8 (1) dieser AGB einzuräumen.
(3) JobKontor haftet nicht für Verletzungen der von den Nutzern hochgeladenen Daten oder Informationen durch Dritte. Darüber hinaus stellen die Nutzer/innen JobKontor von Ansprüchen Dritter im Falle solcher Rechtsverletzungen frei.
(1) JobKontor übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte auf der Plattform aktuell, richtig, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind
(2) Die von JobKontor angebotenen Dienste werden ständig weiterentwickelt und ändern sich daher in angemessenem Umfang. JobKontor behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Dienste (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Nutzer vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. JobKontor informiert die Nutzer mit angemessener Vorankündigung über alle Änderungen oder Einschränkungen der Dienste.
(3) JobKontor haftet nicht für Datenverluste aufgrund einer möglichen technischen Störung oder Einstellung der Dienste.
(4) Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresdurchschnitt 98%. Ausnahmen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von routinemäßigen und vorher angekündigten Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von JobKontor nicht verfügbar sind. Unabhängig davon garantiert JobKontor nicht, dass die auf der Plattform angebotenen Dienste zu bestimmten Zeiten oder dauerhaft verfügbar sind.
(5) JobKontor bemüht sich, die Plattform auf dem neuesten Stand zu halten, aber die Nutzer haben keinen Rechtsanspruch darauf. JobKontor kann den Funktionsumfang der Plattform jederzeit einschränken oder erweitern.
(6) JobKontor führt regelmäßig ein sorgfältiges Backup seines Servers durch, kann aber nicht garantieren, dass es nicht zu einem Datenverlust kommt. Die Nutzerinnen und Nutzer sind daher selbst dafür verantwortlich, ihre Daten zu sichern. Dies gilt insbesondere für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen JobKontor und einem Nutzer: Jobkontor wird nach der Löschung keine Kopien der Daten des Nutzers aufbewahren, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
(7) JobKontor garantiert oder sichert keine Mindestspeicherkapazität für das Nutzerkonto zu. Vielmehr hat JobKontor das Recht, das Datenvolumen für Daten-Uploads vorübergehend oder dauerhaft zu begrenzen - insbesondere wenn dies aus technischen oder anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
Nutzern ist es untersagt, die Software der Plattform und die JobKontor-Dienste ohne ausdrückliche Genehmigung von JobKontor für andere als ihre eigenen persönlichen, geschäftlichen oder beruflichen Zwecke zu nutzen.
Insbesondere ist es den Nutzern untersagt:
Das Einschleusen oder der Versuch, Viren, Trojaner, Würmer oder anderen bösartigen Code in die Plattform einzuschleusen;
Das Hacken, Manipulieren oder der Versuch, die Software der Plattform zu hacken;
Das Verwenden von Skripten und anderen automatisierbaren oder halbautomatisierbaren Methoden zum Betrieb der Plattform;
Umgehen oder versuchen, Sicherheitsfunktionen der Plattform zu umgehen;
Benutzerkonten vermieten oder für kommerzielle Zwecke nutzen, unterlizenzieren oder Dritten in irgendeiner Weise zur Verfügung stellen, es sei denn, JobKontor hat dem Nutzer dies ausdrücklich schriftlich erlaubt.
11Kündigung und Beendigung
(1) Sowohl Arbeitsuchende, Unternehmen als auch JobKontor sind berechtigt, die kostenlose Nutzungsvereinbarung zur Registrierung auf dem Portal jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zu kündigen.
(2) JobKontor behält sich das Recht vor, inaktive Nutzerprofile zu löschen, deren letzte Anmeldung am System länger als 6 Monate zurückliegt. JobKontor wird die betroffenen Nutzer mindestens zwei Wochen vor der Löschung per E-Mail über die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse über die bevorstehende Löschung informieren.
(3) Für Unternehmen gilt Folgendes:
Wenn die Kündigung wirksam wird, endet das Vertragsverhältnis und der Nutzer kann seinen Zugang nicht mehr nutzen. JobKontor behält sich das Recht vor, den Benutzernamen und das Passwort zu sperren, sobald die Kündigung in Kraft tritt.
(5) Wird der Vertrag durch den Nutzer oder durch JobKontor gekündigt, werden die persönlichen Nutzerdaten (einschließlich Name, E-Mail, Telefonnummer, Nachrichten, hochgeladene Dateien) von JobKontor archiviert. Spätestens 6 Monate nach der Beendigung des Vertrages wird JobKontor das Nutzerkonto endgültig löschen. Dies gilt nicht, soweit JobKontor die betreffenden Daten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Nutzer benötigt oder soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen
12. Meinungsforschung zur Verbesserung des Angebots
(1) Um die Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern, führt JobKontor gelegentlich Umfragen durch, z. B. um direktes Feedback zur Qualität der Dienstleistung nach erfolgreicher oder erfolgloser Vermittlung/Bewerbung zu erhalten oder um bessere Jobvorschläge zu generieren.
(2) JobKontor-Nutzer erhalten eine Einladung zu jeder dieser Umfragen. Die Teilnahme an den Umfragen ist freiwillig.
(1) Bei der Nutzung der Community-Plattform sind Nutzer und Unternehmen an geltendes Recht, die Einhaltung der guten Sitten und alle Regeln, die JobKontor für eine ordnungsgemäße Nutzung aufstellt, gebunden.
(2) Die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel (Chat, Videoanruf, Online-Konferenzen usw.) dürfen nur für die Zwecke der Plattform genutzt werden.
(3) Adressen, E-Mail-Adressen und andere Kontaktdaten, die einem Nutzer oder Unternehmen im Rahmen der Nutzung der Community-Plattform bekannt werden, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder weitergegeben werden.
(4) Die Speicherung, Vervielfältigung oder Veränderung von Inhalten auf der Community-Plattform ist verboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) JobKontor behält sich das Recht vor, Nutzerprofile, die gegen diese Regeln verstoßen, zu sperren, zu deaktivieren oder zu löschen.
(1) JobKontor übernimmt keine Verantwortung für geliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder zugehörige Speichermedien und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder zurückzugeben. Die Löschung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus übernimmt JobKontor keine Verantwortung für Links zu externen Websites.
(2) JobKontor haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(3) JobKontor haftet gegenüber Nutzern in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) In anderen Fällen haftet JobKontor - soweit nichts anderes bestimmt ist - nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen anderen Fällen ist die Haftung von JobKontor - vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesen AGB oder dem Gesetz - ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von JobKontor.
Die Nutzer/innen verpflichten sich, alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erlangten geschäftlichen Informationen, einschließlich der Bewerberdaten, während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung dieses Vertrages gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
JobKontor hat das uneingeschränkte und volle Urheberrecht an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf der Plattform veröffentlicht sind und werden. Die Verwendung von Bildern, Filmen und Texten ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
JobKontor darf die von den Nutzern in ihrem Nutzerprofil hochgeladenen Daten verarbeiten, speichern und an Dritte weitergeben, soweit dies für die Arbeitsvermittlung erforderlich ist und solange JobKontor aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Speicherung dieser Daten verpflichtet ist. Weitere Informationen zum Datenschutz bei JobKontor findest du auf der Website von JobKontor Datenschutzhinweise.
JobKontor behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. JobKontor wird dem Nutzer die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform bekannt geben. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als angenommen und treten in Kraft, wenn die Nutzerinnen und Nutzer ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprechen. Bei der Benachrichtigung über die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird JobKontor auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(1) Jobkontor ist dazu nicht verpflichtet und nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Haben Nutzer/innen die Bestellung als Verbraucher/in aufgegeben und haben sie zum Zeitpunkt ihrer Bestellung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(3) Ist ein Nutzer Kaufmann und hat er zum Zeitpunkt der Bestellung seinen Sitz in Deutschland, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von JobKontor. Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Werden Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen veröffentlicht und ergeben sich Abweichungen zwischen der Übersetzung und der deutschen Originalfassung, gelten die Bestimmungen der deutschen Originalfassung.
Ich bin Oliver von JOBSMART und würde mich freuen, dir zu helfen! Du kannst mich gerne direkt kontaktieren oder einen Termin vereinbaren.