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Flaggen der europäischen Länder

Arbeitnehmer aus der EU einstellen

In Deutschland herrscht ein Arbeitskräftemangel und um offene Stellen zu besetzen, lohnt es sich daher, über die deutschen Grenzen hinweg nach Personal zu suchen. Möchtest du als Arbeitgeber den internationalen Arbeitsmarkt nutzen, ist es nicht notwendig, große bürokratische Hürden auf sich zu nehmen: Innerhalb der EU gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit und so weichen die Prozesse und Anforderungen bei der Anstellung von Personal aus der EU kaum von den bei deutschen Arbeitskräften Gültigen ab.

Als Experte auf dem europäischen Arbeitsmarkt wissen wir, was Unternehmen vor der Einstellung von Jobsuchenden aus den Mitgliedsländern wissen sollten. Im Folgenden beantworten wir relevante Fragen und erläutern dir, wie JOBSMART dich bei der Suche nach Personal im eurpäischen Ausland unterstützt.

Wer ist ein potenzieller Arbeitnehmer aus der EU?

Wer ist ein potenzieller Arbeitnehmer aus der Europäischen Union für dein Unternehmen? Im Prinzip jeder aus einem EU-Land, da sie ein Abkommen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer haben.

Durch dieses Abkommen genießen alle Bürgerinnen und Bürger der 27 Mitgliedsstaaten Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Länder der Europäischen Union sind:

EUEUEU
BelgienItalienPortugal
BulgarienKroatienRumänien
DänemarkLettlandSchweden
DeutschlandLitauenSlowakei
EstlandLuxemburgSlowenien
FinnlandMaltaSpanien
FrankreichNiederlandeTschechische Republik
GriechenlandÖsterreichUngarn
IrlandPolenZypern

Aus all diesen Ländern kannst du qualifizierte Mitarbeitende ohne große bürokratische Hürden einstellen.

Nicht-EU-Bürger einstellen

Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden rechtlich wie EU-Bürger behandelt. Neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dies Island, Liechtenstein und Norwegen.

Bürgerinnen und Bürger der Schweiz haben ebenfalls die gleichen Rechte wie Menschen in der EU, allerdings auf der Grundlage bilateraler Abkommen. Allerdings müssen auch sie ihren Aufenthaltsstatus regelmäßig aktualisieren.

Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern werden als Drittstaatsangehörige bezeichnet. Für sie gelten je nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus oder Visum unterschiedliche Regeln. Als Arbeitgeber solltest du dich daher über die Anforderungen für die Einstellung von Personal aus Nicht-EU-Ländern informieren, wenn du international rekrutierst. Die Rekrutierung innerhalb der EU kann im Vergleich dazu viel einfacher sein.

Gesetzliche Bestimmungen zur Anstellung von EU-Ausländern

Die Grundlage für die Zulassung von EU-Ausländern zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland ist die Freizügigkeit der EU-Bürger. Diese ist in Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) normiert. Freizügigkeit für EU-Bürger bedeutet:

Freizügigkeit

"Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten."

Das bedeutet, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Regel keine besonderen Dokumente wie eine Aufenthaltserlaubnis, eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, wenn sie in einem anderen EWR-Land arbeiten oder sich dort niederlassen möchten.

Eine Einschränkung gilt dabei allerdings: Wer zwischen 3 Monaten und 5 Jahren in einem anderen Mitgliedsland ohne Aussicht auf Erwerbstätigkeit lebt, ohne für sich und seine Angehörigen sorgen zu können, kann sein Freizügigkeitsrecht verlieren. Für Arbeitgeber ist diese Bestimmung aber irrelevant, da das Freizügigkeitsrecht im Fall einer Einstellung wieder auflebt.

Meldepflichten für Arbeitgeber

Die Regelungen zur Freizügigkeit machen die Anmeldung von angestellten EU-Bürgern und -Bürgerinnen sehr einfach. Als Arbeitgeber hast du in Deutschland eine Meldepflicht für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die über der Minijob-Grenze von 538 Euro liegen. Arbeitgeber, die Arbeitnehmende aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland beschäftigen, müssen diese Meldepflichten ebenso beachten wie bei einem Beschäftigungsverhältnis mit inländischen Arbeitnehmern. Die Meldung erfolgt an die Krankenkasse des angestellten EU-Bürgers. Diese leitet die Meldung dann wiederum an die Rentenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung gelten für Arbeitnehmer aus der EU auch alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Bei unterlassener oder falscher Anmeldung oder Zahlung drohen Arbeitgebern bei der Beschäftigung von EU-Bürgern außerdem Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder Bußgelder.

Solltest du einen EU-Bürger in einem Minijob einstellen, muss du auch dieses Beschäftigungsverhältnis der Minijobzentrale melden.

Sozialversicherung und Steuern für EU-Bürger in Deutschland

sozialversicherungsbeiträge deutschland

Arbeitnehmende aus der EU, die in Deutschland arbeiten, müssen die gleichen Sozialabgaben leisten wie  deutsche Arbeitnehmende. Diese umfassen:

  • Sozialversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosigkeitsversicherung
  • Pflegeversicherung

und werden anteilig vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch haben Personen aus der EU in Deutschland den gleichen Anspruch auf alle Sozialleistungen.

EU-Arbeitnehmende sind so lange sozialversicherungspflichtig, wie ihr Anstellungsverhältnis besteht. Als Arbeitgeber bist du daher verpflichtet, die Lohnsteuer direkt abzuführen.

Du möchtest europäische Fachkräfte für dein Unternehmen gewinnen? JOBSMART unterstützt dich bei der Suche, wenn du EU-Bürger einstellen möchtest.

Anerkennung von EU-Berufsabschlüssen in Deutschland

Die EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie erleichtert die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU und fördert die Mobilität von Fachkräften. Die formale Anerkennung von Berufsqualifikationen ist in Berufen relevant, die in Deutschland stark reguliert sind. Dazu gehören zum Beispiel Berufe im Gesundheitswesen und im technischen Bereich. Für nicht regulierte Berufe ist die Anerkennung von Qualifikationen aus anderen EU-Ländern oft nicht verpflichtend.

Du solltest daher prüfen, ob die Qualifikationen deiner Beschäftigten in Deutschland anerkannt sind oder bereits anerkannt wurden. Die Anerkennung kann auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber/innen in nicht reglementierten Berufen von Vorteil sein. Als Arbeitgeber, der EU-Bürger/innen einstellt, kannst du sicherstellen, dass die beruflichen Qualifikationen der Bewerber/innen den deutschen Standards entsprechen.

Einstellung von EU-Arbeitnehmern: Mit JOBSMART erfolgreich rekrutieren

Möchtest du in deinem Unternehmen Mitarbeiter aus der EU einstellen? JOBSMART unterstützt dich bei deiner Suche nach Mitarbeitern aus den Mitgliedsstaaten! Entdecke auch unseren JOBSMART Recruiting Blog, in dem wir aktuelle Themen und Informationen rund um das Thema Einstellung von EU-Mitarbeitern vorstellen.

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