
Über 13 Mio. Arbeitssuchende in Europa – und Deutschland kämpft mit einem Arbeitskraftmangel? Viele Arbeitskräfte für verschiedenste Branchen innerhalb der EU sind auf der Suche nach Arbeit. Innerhalb Europas können Unternehmen Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen, ohne zusätzliche bürokratische Hürden meistern zu müssen. Für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer von außerhalb der EU gelten speziellere Regelungen, doch unter bestimmten Bedingungen können deutsche Unternehmen auch Arbeitnehmer aus Drittstaaten einstellen.
In Deutschland fehlen neben Fachpersonal mittlerweile auch immer mehr Arbeitskräfte für Blue Collar Tätigkeiten in Bereichen wie Logistik, Industrie. Handel, Gastgewerbe oder Reinigung. Aus diesem Grund nutzen immer mehr Unternehmen die Chance, Mitarbeiter aus dem Ausland zu rekrutieren – und das ohne bürokratischen Mehraufwand.
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus der EU, ohne Wohnsitz in Deutschland ist problemlos möglich: Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU bietet diese einzigartige Chance. Personen aus EU-Mitgliedsstaaten können ihren Arbeits- und Lebensort frei wählen, was wiederum einen umfangreichen Pool an Talenten für den deutschen Arbeitsmarkt eröffnet. Mitarbeitende haben dabei die gleichen Rechte wie ihre deutschen Kollegen.
Personen aus sogenannten Drittstaaten können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls in Deutschland arbeiten. Dafür sind zunächst einige Schritte vonseiten des Arbeitnehmers nötig, um umgangssprachlich eine Arbeitserlaubnis für Ausländer zu erhalten. Unter Beachtung dieser Formalitäten ist es jedoch auch außerhalb des europäischen Marktes möglich, ausländische Mitarbeiter einstellen zu können.
Bei Bewerbungen von Personen außerhalb der EU müssen Arbeitgeber in einem ersten Schritt prüfen, ob eine Arbeitserlaubnis vorliegt – die Beantragung selbst unterliegt dem Arbeitnehmer. Durch die sogenannte Vorabzustimmung können Arbeitgeber die Zulassung zum Arbeitsmarkt beschleunigen. Dafür stellst du online einen Antrag auf Vorabgenehmigung, um einen Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen zu können.
Mitarbeitende aus dem europäischen Ausland einzustellen ist durch das EU-Freizügigkeitsgesetz ohne zusätzliche bürokratische Hürden möglich. In 3 einfachen Schritten können Unternehmen Personal aus der ganzen EU schnell und unkompliziert einstellen. Unabhängig von allen Formalitäten gibt es einige weitere Punkte, mit denen Arbeitgeber ihren neuen Mitarbeitenden den Start im neuen Land vereinfachen können. Mit der folgenden Checkliste ist jeder Arbeitgeber auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, neuem Personal aus dem europäischen Ausland mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Besonders im europäischen Ausland ist es eine wirksame Strategie, ausländische Mitarbeiter einzustellen, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Damit haben Unternehmen einen klaren Vorteil gegenüber ihren Mitbewerbern, die diese Chance noch nicht nutzen. Arbeitgeber können neue Mitarbeiter aus dem europäischen Ausland gezielt unterstützen, indem sie von Anfang klare und transparente Strukturen schaffen und Hilfsangebote anbieten. So haben beide Seiten einen guten Start in das neue Arbeitsverhältnis und fördern eine direkte Mitarbeiterbindung auch auf lange Sicht.
Mit JOBSMART findest du jetzt EU-Arbeitskräfte für dein Unternehmen. Erhalte außerdem wöchentlich aktuelle Informationen und wertvolle Unterstützung zu allen Themen, die dich bei der Suche und Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern interessieren – im JOBSMART Blog!
Ich bin Oliver von JOBSMART und würde mich freuen, dir zu helfen! Du kannst mich gerne direkt kontaktieren oder einen Termin vereinbaren.