
Bei einer erstmaligen Einstellung von Personal aus dem europäischen Ausland ist die Angst vor einem hohen bürokratischen Aufwand in Deutschlands streng reguliertem Arbeitsmarkt verständlich. Allerdings ist diese Sorge unbegründet: Dank der Freizügigkeit in der EU sind bei der Einstellung von ausländischen Personen für Arbeitgeber lediglich einige Anmeldeformalitäten zu erledigen - wie es auch bei inländischen Arbeitskräften der Fall ist. Diese Freizügigkeit gibt jedem EU-Bürger außerdem das Recht, auf unbestimmte Zeit Arbeit in einem EU-Land zu suchen und dabei auch Hilfestellungen der nationalen Arbeitsämter zu beziehen. Die Einstellung von EU-Arbeitnehmern ist somit für beide Seiten unkompliziert möglich.
In Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Grundsatz der Freizügigkeit in Deutschland verankert, der grundsätzlich gilt, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen für Personengruppen aus der EU erfüllt sind:
Für Nichterwerbstätige, Selbstständige, Studenten und Rentner können besondere Regelungen gelten. Die Europäische Union stellt jedoch umfassende Informationen über die EU-Freizügigkeit für die betreffenden Personengruppen zur Verfügung.
Für die oben genannten Personengruppen bedeutet das EU-Freizügigkeitsrecht, dass sie
Erworbene Qualifikationen können auch über EU-Ländergrenzen hinweg anerkannt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ein deutsches Unternehmen möchte einen Lackierer aus Ungarn einstellen. Der Lackierer hat bereits eine Jobzusage und plant, nach Deutschland zu ziehen. Im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes der EU gilt es nun auf der Arbeitgeberseite, die notwendigen Formalitäten für ein beginnendes Anstellungsverhältnis zu erledigen.
Ausstellung eines Arbeitsvertrags in zwei Versionen: Beide Parteien unterzeichnen die deutsche und die ungarische Fassung des Dokuments, die zwar übersetzt, aber inhaltlich identisch sind.
Um von der EU Freizügigkeit profitieren zu können, muss der Vertrag rein rechtlich nicht zweisprachig erstellt werden. Eine zweite Version des Vertrags in der Muttersprache des Arbeitnehmers ist dennoch sinnvoll, um Missverständnisse zu meiden und neuen Mitarbeitenden keine Steine in den Weg zu legen.
Nach der Vertragsunterzeichnung hat der Lackierer schnell eine Wohnung gefunden und sich daraufhin beim Einwohnermeldeamt gemeldet. Seine Steueridentifikationsnummer hat er anschließend per Post erhalten und leitet dieses auf Anfrage an das Unternehmen weiter. Mit dieser Steuer-ID ist das Unternehmen in der Lage, den Mitarbeiter beim Finanzamt anzumelden, um die Lohnsteuer abzuführen.
Verzögert sich die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aus individuellen Gründen, kann sich die betroffene Person an das zuständige Finanzamt wenden, um eine Steuer-ID zu erhalten und diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Die Freizügigkeit für EU-Bürger macht auch dieses Verfahren möglich.
Wie andere Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland in der Regel auch ist der ungarische Lackierer im Rahmen des Freizügigkeitrechts der EU in der deutschen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.
Das Unternehmen meldet den Lackierer bei Beginn der Beschäftigung bei der Sozialversicherung an, um für diesen Sozialversicherungsbeiträge berechnen und Beitragsnachweise übermitteln zu können. Das tut der Arbeitgeber mit der ersten Lohnabrechnung innerhalb der ersten 6 Wochen.
Die Bescheinigung zur Mitgliedschaft einer Krankenkasse erhält der Arbeitgeber von dem neuen Lackierer, der diese von seiner Krankenkasse nach Anmeldung erhalten hat. Eine proaktive Erinnerung an diesen Schritt ist vonseiten des Unternehmens bereits bei Vertragsunterzeichnung erfolgt, um den Lackierer bestmöglich zu unterstützen.
Das Freizügigkeitsgesetz der EU erleichtert die Beschäftigung von Arbeitskräften aus der EU in Deutschland enorm. Administrative Aufgaben, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erledigt werden müssen, unterscheiden sich nur gering zu dem Einstellungsaufwand bei Personen aus dem Inland. Sollten sich während des Einstellungsverfahrens weitere Fragen ergeben, bietet das Bundesministerium eine hilfreiche Übersicht über Fragen und Antworten zum Thema Freizügigkeit. Durch die Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU können deutsche Unternehmen über nationale Grenzen hinweg Mitarbeitende finden.
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